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Ad-Hoc-Meldung

UMT United Mobility Technology AG

By 31. Oktober 2022No Comments

UMT United Mobility Technology AG: Vergleichsweise Beendigung des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH

Das einstweilige Verfügungsverfahren der United Mobility Technology AG („UMT AG“, WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) gegen die KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH wurde durch heute geschlossenen gerichtlichen Vergleich beendet.

Demnach hat sich die KB Holding GmbH vertragsstrafenbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, sich hinsichtlich der Geschäftsanteile an der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH und der Buchberger Baugeräte Handel GmbH zu verpflichten oder über diese Anteile zu verfügen.

Ferner haben sich die Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH und die Buchberger Baugeräte Handel GmbH verpflichtet, der UMT AG unverzüglich nach Feststellung ihres Jahresabschlusses zum 31.12.2022 diesen bis spätestens 15.06.2023 zu übermitteln.

Mit diesem Ergebnis hat die UMT AG bis auf Weiteres zwei wesentliche Ziele ihres Antrags auf Erlass einstweiliger Verfügungen erreicht. Es ist sichergestellt, dass die Gesellschaftsanteile nicht unkontrolliert veräußert werden können. Außerdem ist dadurch gegeben, dass der Konzern-Jahresabschluss 2022 ohne Schätzwerte erstellt werden kann.